Allgemeine Geschäftsbedingungen - Polynesia Select
1. Anwendungsbereich, Reiseanmeldung, Buchungsbestätigung
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseverträge der Neumann & Zirkelbach GbR (im Folgenden "Polynesia Select" oder "PS" genannt) gegenüber einem Verbraucher nach §13 BGB ("Kunde").
1.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde PS als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von PS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.3 Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Reisevertrag kommt erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung von PS an den Kunden verbindlich zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von PS vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) annimmt.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der gesamte Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn vollständig zu zahlen, sofern keine Einzelvereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei PS. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung.
2.2 Erfolgt die Reiseanmeldung kurzfristig, das heißt innerhalb eines Monats vor Abreise, wird der gesamte Reisepreis sofort komplett mit dem Abschluss des Reisevertrages fällig.
2.3 Wird die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht beglichen, obwohl PS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PS berechtigt, nach erfolgter Mahnung und angemessener Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an Ziffer 6.2 orientieren.
2.4 Die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen erfolgt frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Voraussetzung für die Übersendung der Reiseunterlagen ist die komplette Zahlung des Reisepreises.
2.5 Der Reisepreis kann per Überweisung beglichen werden. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Buchungsnummer, welche auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlich ist, auf die dort angegebene Kontoverbindung zu leisten.
2.6 Bei Hotelbuchungen von Einzelnächten erhebt PS eine Reservierungsgebühr von 20 Euro pro Person.
3. Reiseformalitäten, Pass- und Visumerfordernisse, Verantwortlichkeit des Kunden
3.1 PS informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
3.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn PS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
3.3. PS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Kunde PS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PS eigene Pflichten schuldhaft verletzt und selbst die Verzögerung zu vertreten hat. Von den Konsulatsdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visa-Anträge sind vom Kunden zu tragen.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot und aus der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der erfassten Leistungen erweitern, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung. Soweit PS in ihrem Angebot und in der Reisebestätigung auf die Vermittlung einzelner Leistungen, insbesondere von Flügen hinweist, ist PS kein Luftfrachtführer, sondern bestätigt nur das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Luftbeförderungsbetrages zwischen Fluglinie und dem Kunden.
5. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden
5.1 PS behält sich vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird PS den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Preissenkung nach 5.2 wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da der Vertrag unter 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren (Preise, Abgaben oder Wechselkurse) nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. PS darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 PS behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, Wechsel von Fluggesellschaften, Änderung Abflugsort). PS hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8% des Reisepreises, kann PS sie nicht einseitig vornehmen. Sie kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von PS bestimmten angemessenen Frist (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt der Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. PS kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von PS bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 PS kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die PS nach Art. 250 § 10 EGBGB den Kunden zu informieren hat.
5.6 Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 2 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise nach 5.5 an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für PS mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornokosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PS unter der in Ziffer 15 angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Kündigung wird mit Zugang bei PS wirksam.
6.2 Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag verliert PS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen hat PS nach Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (Stornokosten). Den Anspruch auf Entschädigung kann PS pro angemeldetem Kunden wie folgt pauschal nach folgender Staffelung berechnen:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab 44. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 9. Tag bis 04. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 03. Tag bis zum Reiseantritt 80% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises
Für Schiffsreisen und einzelne Reiseleistungen gelten, soweit wirksam vereinbart, gesonderte Stornobedingungen, die in der Regel direkt beim Produkt aufgeführt sind oder über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
Bereits gebuchte und ausgestellte IATA Flugtickets unterliegen gesonderten Stornobedingungen der einzelnen Fluggesellschaften und beruhen auf den gebuchten Tarifklassen. Die Stornokosten können insbesondere bei speziellen Sondertarifen bis zu 100% betragen. Diese Kosten addieren sich zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr ggf. zu den oben aufgeführten Kosten hinzu. Die Stornogebühren können dem Kunden auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Stornogebühren werden auf der Grundlage des Reisepreises ermittelt; Rabatte bleiben unberücksichtigt.
Tritt der Kunde vor dem Zugang der Buchungsbestätigung von seiner Reiseanmeldung zurück und die Reiseleistungen wurden bereits durch PS eingebucht, gelten die oben aufgeführten Stornogebühren wie für den Rücktritt vom Reisevertrag.
6.3 Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass PS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von PS geforderte Entschädigungspauschale.
6.4 PS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PS nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist PS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.5 Ist PS nach einem Rücktritt zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung zu leisten.
6.6 Abweichend von 6.2 kann PS keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.7 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung können auf Wunsch des Kunden bis zu 40 Tage vor Abreise Umbuchungen (Änderungen von Reisebeginn/ende/-dauer, Abflugs- bzw. Abfahrtsort, Zielflughafen, Hotel, Ausgangs- und Zielhafen, Verpflegungs- oder Unterbringungsart) vorgenommen werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person sowie eventuell zusätzlich anfallende Gebühren und Auslagen der entsprechenden Leistungsträger fällig. Sämtliche Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
6.8 Gemäß § 651 e BGB kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie PS nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.PS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde PS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. PS darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. PS hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
6.9 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Reiseantritt in Folge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von PS zu verantwortenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. PS wird sich aber bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen rechtliche beziehungsweise behördliche Bestimmungen entgegen.
8. Rücktritt oder Kündigung durch Polynesia Select
8.1 PS kann vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder auch nach Antritt der Reise den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von PS nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von PS beruht.
8.2 Kündigt PS, so behält PS den Anspruch auf den Reisepreis. PS muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die nicht in Anspruch genommenen berechenbaren Leistungen verrechnen, die PS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Sofern PS aus der Kündigung aus wichtigem Grund Schaden entsteht, ist der Kunde zu dessen Ersatz verpflichtet.
8.3 PS ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn PS aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist (siehe Definition in 6.6). PS hat ihren Rücktritt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
8.4 Tritt PS nach 8.3 zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von PS zurückerstattet.
8.5 PS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Nichtzahlung oder Zahlungsverzug entstehen dem Kunden Stornokosten wie unter Punkt 6.2 aufgeführt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Mängelanzeige, Abhilfe
9.1.1 PS ist als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen.
9.1.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden oder nicht erreichbar, so sind etwaige Reisemängel jeweils umgehend dem Leistungsträger und/oder PS mitzuteilen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung wird in der Buchungsbestätigung sowie in den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Der Kunde kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
9.1.3 Soweit PS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde weder berechtigt Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9.1.4 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat PS den Reisemangel zu beseitigen. PS kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
9.1.5 Kann PS die Beseitigung des Reisemangels nach 9.1.4 verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat PS Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben diese Ersatzleistungen zur Folge, dass die Reise im Vergleich zur ursprünglichen geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat der Veranstalter dem Kunden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren; die Angemessenheit richtet sich nach § 651m Abs. 1 S. 2 BGB. Sind die Ersatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die vom Veranstalter angebotene Herabsetzung des Reisepreises nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistungen ablehnen. In diesem Fall oder wenn der Veranstalter außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, ist § 651l Abs. 2 und 3 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass es auf eine Kündigung des Kunden nicht ankommt.
9.1.6 Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat PS die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. PS kann sich auf die Begrenzung von drei Nächten nicht berufen, wenn (1) der Leistungserbringer nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der EU dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat, oder (2) der Kunde eine Person mit eingeschränkter Mobilität i. S. d. Art. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, eine Schwangere, ein/e unbegleitete/r Minderjährige/r oder eine Person, die eine besondere medizinische Betreuung benötigt, ist, und PS mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn von den besonderen Bedürfnissen des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde.
9.1.7 Bei auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Fristsetzung vor Kündigung
9.2.1 Wird eine Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn PS eine ihr vom Kunden bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von PS unmöglich ist, verweigert wird oder, wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.2.2 Wird der Vertrag gekündigt, so behält PS hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von PS auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.
9.2.3 PS ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen PS zur Last.
9.3 Gepäckbeschädigung und –verspätung
9.3.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Kunden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und PS können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
9.3.2 Zusätzlich sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich PS bzw. der örtlichen Reiseleitung oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Kunden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Ziffer 9.3.1 innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
9.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat PS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugtickets, Hotelgutschein) nicht in dem von PS mitgeteilten Zeitraum erhält oder wenn diese falsche Angaben erhalten, vor allem zur Person des Kunden (Name, Geburtsdatum, Anschrift).
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Sofern PS einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel führt, kann der Kunde unbeschadet der Forderung nach Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder des Rechts auf Kündigung des Vertrags Schadenersatz verlangen.
10.1.1 Die vertragliche Haftung von PS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch PS herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit PS für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines entsprechenden Verschuldens des Leistungsträgers (z.B. Hotelanlage) in Anspruch genommen wird oder PS selbst als Leistungsträger für einen entstandenen Schaden einzustehen hat. Ein Schadenersatzanspruch gegen PS ist weiterhin insoweit begrenzt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.1.2 PS haftet nicht für Störungen bei Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Reiseausschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, es sei denn, dass PS diese Fremdleistungen nicht ordnungsgemäß vermittelt hätte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
10.1.3 Entsprechendes gilt für Störungen und Mängel, die auf Versäumnisse des Kunden vor und während der Reise, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist, oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
10.1.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht und geltend gemacht werden kann oder ist ein Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen ausgeschlossen, so kann sich PS hierauf berufen.
10.1.5 Für alle Flugarrangements tritt PS nur als Vermittler auf. Es finden die jeweils gültigen Allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft Anwendung.
10.1.6 PS haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z.B. Hotels), die nicht von PS selbst hergestellt wurden.
11. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
11.1 Ansprüche auf Abhilfe von Mängeln (§ 651k BGB), auf Minderung des Reisepreises gemäß § 651m BGB, auf Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels nach § 651l BGB sowie auf Schadensersatz aus § 651n BGB wegen mangelhafter Reiseleistungen, Nichterfüllung, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reiseteilnehmer innerhalb von 24 Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber PS geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
11.2 Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Kunde nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb von 24 Monaten geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Kunde oder PS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Reise - Versicherungen
12.1 Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen - mit Ausnahme der Insolvenzversicherung – enthalten.
12.2 PS empfiehlt zur eigenen Sicherheit des Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben sowie für Personen des Vertrages, deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin.
14. Copyright
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung des Inhaltes der PS-Homepage auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Polynesia Select.
15. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Veranstalter POLYNESIA SELECT
Neumann & Zirkelbach GbR
Pariser Str. 37
10707 Berlin